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Drohnen und Quadrocopter hielt man bis etwa letztes Jahr noch auseinander. Nun sind im Volksmund auch die Quadro- bzw. andere Multicopter zu unbemannten Flugobjekten geworden, die Menschen gefährden können. Wie der BR in einem Beitrag berichtet, so hat es dieses Jahr schon 24 Zwischenfälle gegeben, bei denen Hobbypiloten von Multicoptern den Flugverkehr gestört oder sogar gefährdet haben. Deshalb gibt es nun neue Forderungen, unter anderem die für private Piloten verbindlich geltende maximale Flughöhe für Drohnen von 100 Metern.
Update 11.04.2017: Lest hier alles über die neue Drohnen Verordnung 2017!
Aktuelle Regelungen zum Drohnenflug
Dass Regelungen von Nöten sind und neue Gesetze hinzukommen müssen, zeigen auch die aktuellen Verkaufszahlen. „Laut einer Prognose sollen in diesem Jahr rund 400.000 Drohnen verkauft werden.“, schreibt der BR im zum Video passenden Artikel. Zudem wird Matthias von Randow, von der Deutschen Luftverkehrsindustrie zitiert, der sich zu wichtigen Regelungen äußerte: „Die Drohne muss erstens so betrieben werden, dass sie jederzeit in Sichtweite des Steuerers ist und zweitens darf eine Drohne sich nicht einem Flughafen näher als 1,5 Kilometer nähern.“ – Gerade aber Aufnahmen von Flugzeugen, bei Start, Flug und Landung gleichermaßen, scheinen jedoch viele Kameradrohnen-Piloten zu begeistern.
Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen gelten (ohne Sonderregelungen bzw. Genehmigungen) schon länger die 100 Meter als maximale Aufstiegshöhe für Copter. Das „Neue“ an der geforderten Regelung wäre neben der Öffentlichkeitswirksamkeit auch die Festschreibung der Begrenzung für Privatpersonen. Für diese waren die Regelungen bis vor nicht allzu langer Zeit ja von keinem Interesse. Mit den oben genannten Verkaufszahlen ändert sich das natürlich dramatisch.
Registrierung, Transponder und maximale Flughöhe für Drohnen
Stefan Schulte, der Präsident der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, hat auch die Idee eines Transponders aufgegriffen. Dieser soll der Flugüberwachung etwaige Drohnen im Umfeld anzeigen, um auf die mögliche Gefahr dahinter zu reagieren. Zwar sei es dann noch immer nicht legal, sich dem Flughafen oder einem Flugzeug in der Luft zu nähern, aber es könne darauf reagiert werden. Schulte wörtlich: „Beim Transponder habe ich die Möglichkeit, dass die Flugüberwachung sehr konkret auf den Radarschirmen sehen kann, wie bewegt sich eine Drohne. Kommt sie in einen kritischen Bereich, zu einem An- oder Abflug.“
Auch die Registrierung von Drohnen und deren Besitzer sowie ein sogenannter Drohnenführerschein sind derzeit im Gespräch. Schulte dazu: „Gerade Drohnen, die auch gewerblich eingesetzt werden, müssen registriert werden. Die Drohnenbetreiber, die Drohnenfahrer wenn ich es mal so formulieren darf, müssen lizensiert sein. Nur dann haben wir überhaupt die Chance, dass wir wissen, zu wem gehört die Drohne, was für eine Drohne ist das.“ – Beim „Drohnenführerschein“ sollen den Copter-Besitzern zumindest die Grundlagen des Flugs und alle wichtigen Regelungen für den Einsatz der Maschine gelehrt werden.
Nach einem Telefonat mit dem Luftamt Bayern können wir allerdings sagen, dass der sogenannte Drohnenführerschein rein von der Anzahl des Personals der Luftfahrtämter schon einmal gar nicht realisierbar ist. Eine Alternative wäre vielleicht ein Online Kurs für Drohnenpiloten, an dessen Ende ein paar Fragen beantwortet werden müssen. Bei erfolgreichem Abschluss kann sich jeder Hobbyflieger dann seinen „Drohnenführerschein“ ausdrucken. Welche Prozedur sich – wenn überhaupt – durchsetzen wird, das bleibt abzuwarten.
Die maximale Flughöhe für Drohnen wird ebenfalls diskutiert und derzeit stehen 100 Meter an Höhe im Raum. Zum Vergleich: der Berliner Fernsehturm misst 368 Meter; in Frankfurt am Main gibt es 30 Hochhäuser, die mindestens 100 Meter hoch sind, 14 davon sind über 150 Meter hoch und 4 wiederum mindestens 200 Meter hoch. Skyline-Bilder könnten Hobbyflieger ohne Sonderfluggenehmigung mit der neuen Regelung also vergessen. Das entsprechende Gesetz wird vom Verkehrsministerium unter Minister Dobrindt geplant.

Die maximale Flughöhe für Drohnen von 100 Meter wäre sehr beschränkend; Bildquelle: Wikipedia
Fazit zu den Regelungen und kommenden Gesetzen zum Drohnenflug
Multicopter, speziell Quadrocopter oder einfach „Drohnen“; man sieht, dass sie auch bei Laien immer beliebter werden. Klar, gerade die Modelle mit Kamera bieten eine neue Perspektive auf die Umwelt. Jedoch gibt es wie bei jeder neuen Hype-Entwicklung auch solche Nutzer, die sich nicht zu geltenden Regelungen informieren und damit den Gesetzgeber auf den Plan rufen, da sie die Allgemeinheit gefährden. Damit kommen auch professionelle Copter-Piloten in Verruf und die Ausübung des Jobs wird durch mehr und mehr Auflagen anstrengender, durch das Einholen von Genehmigungen teurer. Damit auch die hier gebotene Dienstleistung an sich…