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Multicopter, speziell Quadrocopter, oder einfach nur Drohnen – was für den einen Berufswerkzeug oder Hobby, das ist für den anderen eine potentielle Gefahr. Da unbemannte Fluggeräte privat erworben werden können und zudem immer bessere Kamerasysteme mit sich bringen, steigt auch der Bedarf an der Drohnenabwehr. Wie professionelle Unternehmen die Abwehr von Drohnen angehen und was man als Privatperson gegen Drohnen machen kann, das soll in diesem Beitrag dargelegt werden.
Drohnenabwehr mit Adlern, Laserkanonen und mehr
Jede Vorgehensweise hat seine Vor- und Nachteile. Einige werden auch nur für den professionellen Einsatz (an Flughäfen, öffentlichen Plätzen, Stadien, etc.) oder für militärische Zwecke entwickelt und erprobt. Bereits aus den Medien weitläufig bekannt dürfte dabei das Einfangen von Drohnen durch Adler sein. Infos dazu finden sich unter anderem in diesem Video:
Netze gegen Drohnen: Geschosse vom Boden und in der Luft
Mit dem „Counter Copter“ jagt die japanische Polizei also Drohnen. Doch das Netz, welches dabei verwendet wird, kann noch wesentlich effektiver zum Einsatz kommen. So lassen sich Netze nämlich auch verschießen; entweder mit einer Art Bazooka (Skywall 100) oder ebenfalls von einem Multikopter aus. Die vom Netz getroffene Drohne wird dann entweder eingefangen und weggetragen oder sie geht zu Boden. Auch hier gibt’s Anschauungsmaterial:
Digitale Drohnenabwehr: Störsignale und WLAN-Hacken
Wer zuhause einen WLAN-Router oder ein anderes Wifi-Gerät hat und dieses auch noch selber programmieren kann, der könnte theoretisch auch Drohnen per Hack oder vermittels Störsignalen vom Himmel holen. Denn die meisten (hochwertigen) Drohnen agieren auf Frequenzen um 2,4 GHz und / oder 5 GHz; also jenen Funkbändern, die auch für kabellose Netzwerke genutzt werden. Hier, sowie auch bei den bisher genannten und gezeigten Beispielen für die Drohnenabwehr, spielen im privaten Bereich allerdings rechtliche Belange ebenfalls eine Rolle. Denn auch auf eigenem Grund und Boden (bzw. Luftraum) ist ein Hack immer noch ein Eingriff in ein Fremdsystem.
Lösung von Telekom, Magenta Security und Dedrone
Bevor wir noch einmal auf die rechtlichen Belangen bei der privaten Drohnenabwehr eingehen, hier noch ein Video zum Thema Dedrone. Das Gerät der gleichnamigen Sicherheitsfirma aus Kassel und San Francisco soll an Flughäfen, Ämtern, Gefängnissen und ähnlichen Orten zum Einsatz kommen. Die Kombination verschiedener Sensoren und Sender hilft bei der Meldung von entdeckten Drohnen sowie bei deren Abwehr:
Fachartikel zur privaten Drohnenabwehr inkl. Paragraphen, etc.
Bevor hier wiedergegeben wird, was die Recherche ergab, soll lieber der umfangreiche, sachliche und fachliche Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht) verlinkt werden. In dem Artikel gibt es viele gute Hinweise, die richtigen Paragraphen des StGB und weitere Erklärungen. Zuvor noch ein Zitat aus dem Fazit des Artikels: „Mein Rat: Kopf einschalten, auf beiden Seiten. Wahllos Drohnen abschiessen ist nicht vertretbar, blauäugig durch Nachbars Garten fliegen auch nicht.“ Mit diesem Link kommen Sie direkt zum Artikel des Rechtsanwalts.